Über uns

Der Weg zum Führerschein

Wissenswertes

Sonstiges

 

 

Ausbildung

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
 

Um das Verhalten im Straßenverkehr richtig umsetzen zu können, ist es erforderlich die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen. Dazu dient die theoret. Ausbildung. Sie wird vor der praktischen Ausbildung begonnen. Die genaue Anzahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden siehst du hier!

Zum Lernen bieten wir dir entsprechendes Lehrmaterial an, dass du in unseren Fahrschulen erhältst. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, weitere Übungen an den Computern in unserer Zentrale in Gonsenheim, Elbestraße 2, durchzuarbeiten.

Aus langjährigen Erfahrungen empfehlen wir, den theoretischen Unterricht auch nach Besuch der vorgeschriebenen Theoriestunden weiterhin zu besuchen, da dadurch deine Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung besser umgesetzt werden können und du dich wesentlich sicherer im Straßenverkehr zurecht finden wirst. Dieser weitere Besuch kostet dich nichts; er ist kostenlos! Diese Mehrarbeit wird dir auch während den Prüfungen weiter helfen. Zusätzlich entsteht ein Erfahrungsaustausch mit anderen Schülern.

Nach etwa 3 - 5 Unterrichtsabenden (Doppelstunden zu je 90 Min.) kann die praktische Ausbildung beginnen. Wie schon bei der theoretischen Ausbildung wurden auch für die praktische Ausbildung vom Gesetzgeber die zu erbringenden Ausbildungsfahrten festgelegt. Die genaue Anzahl findest du hier!
Zur praktischen Ausbildung wählst du dir einen unserer Fahrlehrer aus und legst mit ihm die Termine für die Fahrstunden fest, wobei wir uns gerne nach deinen zeitlichen Gegebenheiten richten. Ob morgens, mittags oder abends - montags bis samstags.

trennlinie3

Nach dem Durcharbeiten der Literatur und dem Beantworten der Fragebögen legst du einige Probetests in der Fahrschule ab und zeigst uns, dass du bereit zur Prüfung bist. Jetzt melden wir dich zur theoretischen Prüfung an.

Wenn du alle notwendigen Fahrstunden abgeleistet hast und du deinem Fahrlehrer gezeigt hast, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage bist, dann melden wir dich zur praktischen Prüfung an.

Originaltext aus §6 (Abschluss der Ausbildung) der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:

(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, daß die Ausbildungsziele nach §1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.