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Der Weg zum Führerschein

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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Seit dem 01. November 2005 nimmt auch Rheinland-Pfalz an dem Modellversuch “begleitetes Fahren mit 17 Jahren” teil. Dies bedeutet, dass du nicht mehr bis kurz vor deinem 18. Geburtstag warten musst bis du endlich deinen Auto-Führerschein machen kannst, sondern dich bereits mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden und bereits mit 17 Jahren deine Fahrerlaubnis bekommen kannst.

Die einzigen Unterschiede:

  1. Du erhältst bei bestandener Prüfung keinen ”echten” Führerschein, sondern eine sog. Prüfbescheinigung, auf der deine Begleitpersonen, die du bereits bei deiner Antragstellung angeben musst, aufgeführt sind. Bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du nur fahren, wenn eine dieser Personen mit dabei ist. Daran solltest du dich auch unbedingt halten, denn wenn du dabei erwischt wirst, dass du ohne Begleitung fährst, musst du ein Bußgeld von
    150,00 Euro zahlen, erhältst vier Punkte in Flensburg, bekommst die Fahrerlaubnis entzogen und musst an einem Aufbauseminar teilnehmen.
     
  2. Diese Fahrerlaubnis gilt leider nur innerhalb Deutschlands. Willst du also ins Ausland fahren, ist spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ein Fahrerwechsel unumgänglich!

Welche Voraussetzungen werden an die Begleitpersonen gestellt?

Als Begleitperson kommt jeder in Frage, der

  • mindestens 30 Jahre alt ist
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klassse 3) ist
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung maximal 3 Puntke in Flensburg hat

Sowohl du als auch deine Begleitpersonen sollten daran denken, dass du nach bestandener Prüfung vollständig ausgebildeter Fahrzeugführer bist! Deine Begleitpersonen sollten daher lediglich als Berater fungieren und dürfen nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.

Um deine Begleitpersonen auf ihre Aufgaben vorzubereiten, finden in unserer Fahrschule regelmäßig sogenannte Einweisungsseminare statt, zu denen wir gesondert einladen.