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Fahrlehrer werden

Jeder Fahrlehrer muss innerhalb seiner Ausbildung den praktischen Teil in einer Ausbildungsfahrschule absolvieren. Dazu sind wir berechtigt. Das bedeutet, dass wir neben der Ausbildung zur Fahrerlaubnis auch eine Ausbildung zum Fahrlehrer durchführen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fahrlehrer werden möchten und wir beraten Sie gerne!

FahrlG § 21a Ausbildungsfahrschule

  1. Eine Fahrschule, an der ein Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis tätig ist (Ausbildungsfahrschule), darf nur betreiben oder verantwortlich leiten, wer
    • innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
    • seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebs einer Fahrschule tätig ist,
    • an einem mindestens dreitägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder von einem Berufsverband der Fahrlehrer, sofern er hierfür von der zuständigen obersten Landesbehörde oder von einer durch sie bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt ist, teilgenommen hat.
    • Er muss ferner zuverlässig sein und die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbildung von Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis bieten.
  2. Der Inhaber einer Ausbildungsfahrschule oder der verantwortliche Leiter eines Ausbildungsbetriebs hat dafür zu sorgen, dass der Ausbildungsfahrlehrer seinen Verpflichtungen nach § 9 b nachkommt.
  3. Die Ausbildung von Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis kann untersagt werden, wenn der Inhaber der Ausbildungsfahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllt oder nicht die Gewähr bietet, dass er den Verpflichtungen nach Absatz 2 nachkommt.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Zeit

Themen

Ausbildungsort

1. Monat

Beginn der theoretischen und praktischen Ausbildung

Fahrlehrer-Fachschule

2. - 3. Monat

1. Teilprüfung (fahrpraktische Prüfung)

Fahrlehrer-Fachschule

4. - 5. Monat

theoretische Ausbildung

Fahrlehrer-Fachschule

dazwischen

2. Teilprüfung (schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung. Erteilung befristeter Fahrlehrerlaubnis für max. 2 Jahre

Fahrlehrer-Fachschule

6 . - 7. Monat

praktische Ausbdildung

Ausbildungsfahrschule

8. Monat

Unterbrechung der praktischen Ausbildung zum Besuch eines 1-wöchigen Seminares

Fahrlehrer-Fachschule

- 9 1/2. Monat

praktische Ausbildung

Ausbildungsfahrschule

danach

Besuch eines 1-wöchigen Seminares

Fahrlehrer-Fachschule

danach

3. Teilprüfung (Ablegen der theoretischen und praktischen Lehrprobe)

Ausbildungsfahrschule