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Der Weg zum Führerschein

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Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung gliedert sich in 2 Stufen:

  • Grundfahrstunden
  • Sonderfahrstunden
    • Überlandfahrten
    • Autobahnfahrten
    • Nachtfahrten

Die genaue Anzahl an Fahrstunden ist bei jedem unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Der Gesetzgeber hat hier nur eine Mindestanzahl an Sonderfahrten vorgegeben.

Grundfahrstunden
 

Zu den Grundfahrstunden gehört der grundlegende Umgang mit dem Fahrzeug:

  • Sitzeinstellung
  • Lenkradeinstellung und -führung
  • Speigeleinstellung
  • Umgang mit den Pedalen
  • Starten und Anfahren
  • Schalten
  • Bremsen
  • ...

Sonderfahrstunden
 

Zu den Sonderfahrten gehören:

  • Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Fahrten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung

Die besonderen Ausbildungsfahrten für
 die Klassen A1, A, B, BE

Besondere Ausbildungsfahrten


A1,
A,
B
 

A1 auf A
A (leistungs- beschränkt) auf A (leistungs- unbeschränkt*)

B auf BE

1

Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5

3

3

2

Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige baulichen Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)

4

2

1

3

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

3

1

1

* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach §6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mofa

  • 2 Fahrstunden (In dem Grundbetrag enthalten!)
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