Die praktische Ausbildung gliedert sich in 2 Stufen:
Grundfahrstunden
Sonderfahrstunden
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Nachtfahrten
Die genaue Anzahl an Fahrstunden ist bei jedem unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Der Gesetzgeber hat hier nur eine Mindestanzahl an Sonderfahrten vorgegeben.
Grundfahrstunden
Zu den Grundfahrstunden gehört der grundlegende Umgang mit dem Fahrzeug:
Sitzeinstellung
Lenkradeinstellung und -führung
Speigeleinstellung
Umgang mit den Pedalen
Starten und Anfahren
Schalten
Bremsen
...
Sonderfahrstunden
Zu den Sonderfahrten gehören:
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
Fahrten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE
Besondere Ausbildungsfahrten
A1, A, B
A1 auf A A (leistungs- beschränkt) auf A (leistungs- unbeschränkt*)
B auf BE
1
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
5
3
3
2
Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige baulichen Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
4
2
1
3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
3
1
1
* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach §6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung